Kassenleistung oder Marketinginstrument? Die Debatte um die PZR
Der Chef des Kassenärztlichen Bundesverbandes, Andreas Gassen, hat eine Forderung in die Diskussion gebracht, die aufhorchen lässt: Alle freiwilligen Kassenleistungen ohne belegte Wirksamkeit sollen gestrichen werden – von der Homöopathie bis zum Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung.
Der Hintergrund ist ernst: Die GKV-Ausgaben lagen 2024 bei über 319 Milliarden Euro, die Finanzreserven der Kassen deutlich unter der gesetzlichen Mindestreserve. In diesem Umfeld stellt sich die Frage, wofür das Solidarsystem eigentlich zahlt – und wofür nicht.
Die sogenannten Satzungsleistungen sind freiwillige Extras einzelner Kassen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht als medizinisch notwendig eingestuft hat. Was sie verbindet: Sie dienen den Kassen in erster Linie als Wettbewerbsinstrument. Das Geld dafür kommt aus den Beiträgen der Versichertengemeinschaft.
Bei der PZR ist die Evidenzlage tatsächlich differenziert. Ein Cochrane Review von 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass eine routinemäßige professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen ohne Parodontitis keinen messbaren klinischen Vorteil gegenüber einer Behandlung nur bei Bedarf zeigt. Bei Parodontitis sieht das anders aus – und deshalb ist die PZR dort längst Kassenleistung: Im Rahmen der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) wird sie seit Juli 2021 von allen gesetzlichen Kassen bezahlt.
Was bedeutet das für Patienten? Wer gesunde Zahnfleischverhältnisse hat, zahlt die PZR ohnehin meist selbst – an dieser Praxis würde sich nichts ändern. Wer eine Parodontitis hat oder hatte, ist über die UPT abgesichert. Der Zuschuss für gesunde Versicherte ist das, worüber diskutiert wird.
Die eigentliche Debatte geht über die PZR hinaus: Ein Gesundheitssystem unter Kostendruck muss entscheiden, wofür es die begrenzten Mittel einsetzt. Dass diese Frage jetzt öffentlich gestellt wird, ist überfällig.
Quellen: Redaktionsnetzwerk Deutschland, Interview Andreas Gassen, 23.02.2026. Lamont T et al. Cochrane Database of Systematic Reviews 2018, Issue 12. BMG: Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2024.