Kassen übernehmen mehr Kosten bei der Parodontitis-Therapie
Seit Juli 2021 haben Kassenpatienten mit Parodontose Anspruch auf eine verbesserte Behandlung. Durch die bessere Unterstützung erwarten die Kassen eine effektivere Bekämpfung der Volkskrankheit.
Aufklärungsgespäche werden gesondert vergütet. Überfordernde Motivationsprogramme sind nun aber nicht mehr Voraussetzung: auch weniger gute „Zähneputzer“ haben Anspruch auf die Behandlung Ihres erkrankten Zahnfleischs.
Auch schonende Verfahren werden von der Kasse bezahlt
Ultraschallbehandlungen haben bei der Parodontitis eine gute Erfolgsquote. Grund genug, dass die Kasse diese Therapieform in den neuen Richtlinien akzeptiert. Die Parodontosebehandlung dürfte damit an Schrecken verlieren und auch von ängstlicheren Patienten in Anspruch genommen werden.
Auch die PZR werden nun übernommen
Die Bedeutung der Nachsorge wird nun auch von den Kassen gewürdigt. Je nach Schweregrad der Parodontitis übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen sogar die Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) 1-4 mal jährlich über einen Zeitraum von 2 Jahren nach Abschluss der Parodontosebehandlung.