Ab 1.3.23 entfällt die Maskenpflicht in Arztpraxen

Mit dem Wechsel der Strategie bei den Massnahmen zur Eindämmung von Coronainfektionen fällt zum 1.3. die letzen Maskenpflicht. Auch in medizinischen Einrichtung ist das Tragen von Masken nicht mehr verpflichtend. Hier setzt die Politik nun auf Eigenverantwortung. Wer sich weiterhin möglichst sicher schützen möchte, der sollte eine Maske in Innenräumen tragen.